Krankenversicherung

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Anwartschaft

Eine Anwartschaft bedeutet in Deutschland bei einer Krankenversicherung weiterhin einen reduzierten Beitragssatz (ohne Leistungen) zu zahlen, um bei Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung (kleine Anwartschaft) oder im alten Tarif mit unveränderten Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung (große Anwartschaft) weiterversichert zu werden. Anwartschaften gibt es bei der gesetzlichen (GKV) wie auch bei privaten Versicherungen (PKV). Sie sind nur bedingt sinnvoll, da die Versicherungen prinzipiell verpflichtet sind Ihre ehemaligen Mitglieder wieder aufzunehmen (allerdings nicht zu gleichen Konditionen und nur bei genügend langer Vor-Versicherung).

Es gilt zu beachten, dass die Gesetzeslage sich in dem Sektor in der jüngeren Vergangenheit häufig geändert hat. Es herrschte eine Weile sogar bei den Versicherern eine große Unsicherheit. Dementsprechend sollte die Individualsituation rechtzeitig mit der entsprechenden Versicherung besprochen werden. Auf mündliche Aussagen sollte man nicht unbedingt vertrauen.

Die hier geschilderten Zusammenhänge sind bestenfalls Hinweise und Ratschläge, aber ohne Gewähr.

Private Krankenversicherung

  • Wenn man privat versichert war und seine Konditionen beibehalten möchte, macht eine Anwartschaft ggf. Sinn.
  • Bei der PKV werden zwei Arten von Anwartschaften angeboten: Kleine Anwartschaft, die quasi bei Wiedereintritt eine erneute Gesundheitsprüfung ausspart oder eine Große Anwartschaft, welche Gesundheitszustand sowie den Altersanteil bei der Beitragsberechnung und den Tarif konserviert. Eine kleine Anwartschaft ist in der Regel sehr günstig. Die große Anwartschaft dagegen ist sehr teuer und kostet je nach Versicherer um die 50% des PKV-Beitrags und mehr.
  • Eine Anwartschaft macht unbedingt Sinn wenn man ggf. im außereuropäischen Ausland ein Kind plant/bekommt. Dann besteht das Recht, das Kind in die Anwartschaft bei der PKV ohne Gesundheitsprüfung mit aufzunehmen. Diese Tatsache ist von Bedeutung, weil es ja bei der PKV, anders als bei der GKV, keine Familienversicherung und durchaus eine Gesundheitsprüfung für alle Anwärter gibt.
  • Eine große Anwartschaft kostet sehr viel Geld, kann sich aber insbesondere bei längerer Vorversicherung innerhalb weniger Jahre nach Wiedereintritt in die PKV auszahlen. Ohne große Anwartschaft ist der Eintritt in die PKV automatisch deutlich teurer, da die Altersrückstellung quasi verschenkt wurde und man mit höherem Alter auch schlechtere Konditionen = höheren Beitrag erhält.
  • Nach aktueller Gesetzeslage (Ende 2012) kann man nach Rückkehr aus dem Ausland ohne Wartezeit direkt in die PKV eintreten, ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze vorausgesetzt.

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Eine Anwartschaft ist nicht unbedingt notwendig, wenn man direkt vor dem (kurzen) Auslandsaufenthalt bei einer GKV pflichtversichert war (>1 Jahr) und bei Rückkehr erneut Versicherungspflicht besteht. Leider weiß man das meist nicht vorher.
  • Bei einem langen Auslandsaufenthalt, ist eine Anwartschaft ggf. sinnvoll, um auch als Rentner pflichtversichert zu werden (dazu muss man nämlich mind. 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit Mitglied gewesen sein!). Eine Weiterführung der freiwilligen Versicherung als Rentner kann deutlich teurer werden (siehe z.B. hier).
  • Falls man bei Rückkehr ein freiwilliges Versicherungsverhältnis bei einer GKV beginnen möchte, muss man in dem Jahr unmittelbar vor dem Auslandsaufenthalt pflichtversichert gewesen sein oder in den letzten 5 Jahren eine 24-monatige Vorversicherungzeit bei einer GKV nachweisen können. Dies ist Z.B. der Fall in folgenden Szenarien:
    • wenn die Bemessungsgrenze nach Rückkehr, aber nicht vorher, überschritten wird.
    • bei Rückkehr auf ein nicht sozialversicherungspflichtiges Stipendium.
    • bei Rückkehr mit ggf. schwerer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit (evtl. kann man sich hier auch ueber den Ehepartner versichern lassen?).
    • bei Rückkehr in die Arbeitslosigkeit (wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht).
  • Um eine Wiederaufnahme zu sichern, macht eine Anwartschaft ggf. auch Sinn wenn man vor dem Auslandsaufenthalt weniger als ein halbes Jahr gesetzlich pflichtversichert war oder länger freiwillig GKV-versichert war und in ein nicht-europäisches Ausland geht (in Europa erkennen sich die gesetzlichen Versicherungen gegenseitig an, so dass man die Zeit im Ausland anrechnen kann).
  • Folgende weitere Bedingungen müssen erfüllt sein, um bei einer Wiederaufnahme ohne Anwartschaft teure Nachzahlungen zu vermeiden (kann sein dass das auch für die PKV gilt??), die Kasse ist sonst evtl. verpflichtet bei Wiedereintritt rückwirkend zu versichern (und das kann teuer werden):
    • Man muss seinen Wohnsitz während der Zeit im Ausland in Deutschland abgemeldet haben.
    • Man muss voll krankenversichert sein und dies später mit einer Bestätigung der Versicherung(en) nachweisen. Einfache Auslandsreiseversicherungen, die nur das Nötigste abdecken, gelten da nicht (zumal man für die meist eh in Deutschland gemeldet sein muss).
    • Man muss den Flugschein zum Nachweis der Rückreise als Beleg vorlegen.

Pflegeversicherung

Bei der Anwartschaft wird meist auch die Pflegeversicherung weiter bezahlt. Dies ist aber auch freiwillig ohne Anwartschaft weiterhin möglich und kostet < 10EUR im Monat (TKK). Es wird empfohlen diesen Beitrag weiter zu zahlen wenn man vor hat nach Deutschland zurückzukehren.

Deutsche Auslandskrankenversicherungen

Es ist möglich (meist sogar sinnvoll) eine Versicherung aus Deutschland mitzubringen. Hier ist eine Liste von Anbietern:

  • DAAD Gruppenversicherung für Stipendiaten (US Partner ist Global Medical Management, die einem eine Karte ausstellen und bei Gemeinschaftspraxen und Krankenhäuser die Kosten direkt übernehmen und weiterleiten)
  • Victoria Gruppenversicherung der FH Hannover offen für alle, die einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen. Kosten: 1,02 EUR pro Person und Tag (Stand 12/2009)
  • Die Mawista bietet eine Auslandskrankenversicherung für Postdocs an. In den ersten 12 Monaten liegt der Beitrag bei 44,80 EUR (88,50 EUR ab 41 Jahre). Danach liegt der Beitrag bei 72,10 EUR (143,10 EUR ab 41 Jahre). Die maximale Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. (Stand 11/2011)

Fuer Familien kann es allderings sein, dass eine Versicherung des Arbeitgebers/Universitaet vor Ort guenstiger ist.

Bedingungen für J Visa

In den USA ist es für ein J Visum notwendig krankenversichert zu sein! Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden (siehe Department of State, Code of Federal Regulations CFR 22 §62 Absatz 14).

Minimale Health Insurance Coverage (Abdeckung) muss mindestens folgendes enthalten:

  1. Medizinische Kostenübernahme von mind. $50,000 pro Unfall oder Krankheit;
  2. Im Todesfall, Rueckfuehrung in der Höhe von $7,500;
  3. Im Falle ernsthafter Krankheit oder Verletzungen, Zahlung der Kosten für einen medizinischen Rücktransport des Exchange Visitors ins Heimatland in Höhe von $10,000;
  4. Eine Kostenbeteiligung (deductible) darf nicht $500 pro Unfall oder Krankheit übersteigen.
  5. Zusaetzlich muss die Versicherungsgesellschaft gewisse Ratings/Qualitätsansprüche erfüllen (siehe CFR 22 §62 Absatz 14 c).

Die Standard-Versicherungen der US Arbeitgeber haben diese Zusätze meist nicht und müssen daher durch Zusatzversicherungen ergänzt werden (z.B. bei The Harbor Group).

Generell gilt, lieber eine Versicherung des Arbeitgebers (meist Universität/Krankenhaus) annehmen, als eine der billigeren privaten US-Anbieter, die meist nur minimale Abdeckung bietet. Eine deutsche Versicherung ist oft die sicherste Lösung.