Visa

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Diese Seite behandelt Visa fuer die USA. Informationen zum Thema Visa gibt es auch auf den DFG Seiten FAQ - Visum (teilweise hoffnungslos veraltet). Für Informationen zur Einreise in die USA ohne Visa (Touristen) siehe die Informationen zum Visa waiver program.

Visa Typen[Bearbeiten]

Das häufigste Visum für Stipendiaten ist das J1 Visum. Es kann bis zu max. 5 Jahre verlängert werden und wird meistens zunächst für ein bis zwei Jahre ausgestellt (in Einzelfällen auch länger). Dazu muss die Finanzierung für den Zeitraum gesichert sein ($1633 pro Monat). Das J Visum ist eins der wenigen dass dem Ehepartner (J2 Dependent) erlaubt eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Beim J Visum müssen bestimmte Bedingungen bei der Wahl der Krankenversicherung beachtet werden! Zu beachten ist, dass wenn die erste Programmdauer weniger als 6 Monate beträgt, man ein Short Term J1 Visum erhält, dass nicht verlängert werden kann. Wenn man dann doch länger bleiben möchte, muss man erneut mit einem neuen DS 2019 zur Botschaft, um ein neues J1-Visum zu beantragen und auch die SEVIS Gebühr muss erneut bezahlt werden.

Visa Beantragung[Bearbeiten]

Informationen zur Visumsbeantragung lassen sich auf den Seiten der US Botschaft finden, z.B. zum J Visum (US Botschaft). Die Dokumente werden meist online (E-Visa Forms) ausgefüllt und dann zum Interview Termin in die Botschaft mitgebracht werden.

Die Terminvereinbarung ist mit dem neuen System ab Mitte Dezember 2013 deutlich vereinfacht worden. Eine extra Termingebühr fällt nicht mehr an.

Visa Verlängerung J1[Bearbeiten]

Das DS-2019 ist bereits die Aufenthaltserlaubnis (und Arbeitserlaubnis), den gueltigen Visa Stamp im Pass braucht man nur fuer die Wiedereinreise in die USA. Wenn man also eingeladen wird, laenger zu bleiben, und gegenueber dem Internation Office der Uni genuegend Funding nachweisen kann, bekommt man ein neues DS-2019. Wer danach nicht ausreisen (vor allem nicht wieder in die US einreisen will) ist fertig.

Wer wieder reisen moechte, braucht einen neuen Visum Stempel (Aufkleber) im Pass. Die meisten Visa müssen ueber eine US-Botschaft verlängert werden. Dies ist prinzipiell in Kanada oder Mexiko möglich. Es wird aber empfohlen die Verlaengerung in Deutschland durchzuführen (Bindung an Heimatland). Ausserdem kann es passieren, dass man länger auf sein Visum warten muss. Wer länger als die Laufzeit seines Visums oder der I-94 Karte in den USA geblieben ist (overstay) muss im Heimatland sein neues Visum beantragen.

Bei der Ausreise aus den USA sollte man darauf achten, den weissen Zettel I-94 abzugeben, da ma damit seine fristgerechte Ausreise dokumentiert. Das gilt generell, nicht nur fuer die Visum Verlaengerung. Sollte an das I-94 behalten, wird es ziemlich sicher bei der naechsten Einreise Probleme geben. Auf dem I-94 ist die Dauer eingetragen, fuer die man sich legal in den USA aufhalten kann. Meist steht dort D/S (Duration of Status) was sich auf die Laufzeit des DS-2019 bezieht.

Der Ablauf ist der folgende:

  • Du verläßt die USA, am besten in Dein Heimatland, und gibst bei der Ausreise das I-94 aus dem Reisepaß ab. Dabei haben solltest Du:
    • das neue DS-2019
    • das Einladungsschreiben der Universität
    • den Nachweis, dass Du seinerzeit (bei der Erstbeantragung) die SEVIS Gebühr bezahlt hast (I-797C oder I-901 glaube ich)
    • natürlich Deinen Reisepass

Die folgenden Schritte solltest Du Anhand der Website der US Botschaft überprüfen. Du benoetigst alle Unterlagen, die auch bei der Erst-Beantragung benoetigt wurden, ausser der SEVIS Gebuehr. Es ist wichtig, dass vorher der J-1 Aufenthalt durch den Gastgeber verlaengert und ein neues DS-2019 Formular ausgestellt wurde!

  • Termin für ein Visa Interview vereinbaren:
    • Online Terminvereinbarung Kosten $10 (incl. 2 Terminänderungen). Achtung: die $10 verfallen nach 3 Monaten, ausserdem kann man nur fuer den aktuellen oder den kommenden Monat einen Termin vereinbaren, also nicht zu frueh bezahlen.
    • Per Telefon (Hotline siehe Seiten der Botschaft)( 1,86 EUR / Min)
    • Wer den Termin nicht einhalten kann, muss mind. 2 Arbeitstage vorher unter 1-888-611-6676 absagen.
  • Du überweist die Visa-Antrags-Gebühr (zurzeit ca 120 Euro, zu ueberweisen mit einem speziellen Dienst)
  • Du lässt ein spezielles US Visa Foto machen (5x5 cm etc.). Mit der Umstellung auf das elektronische Antragsverfahren wird ein elektrisches Foto verlangt, das als erster Schritt hochgeladen werden muss, um die Antragsformulare bearbeiten zu können. Prinzipiell wird ein Papiebild nicht mehr benötigt, es wird aber empfohlen zum Interviewtermin noch ein Papierbild mitzubringen (Stand Mai 2012)
  • Du fährst zum Interview und brauchst
    • das aktuelle DS-2019
    • Reisepass
    • Einladungsschreiben
    • Finanzierungsnachweis
    • Foto
    • frankierten C5 Rückumschlag (ggf. mit Express-Label von DHL, das man online erwerben und ausdrucken kann, oder fertiger DHL-Express Umschlag, bekommt man in jeder Postfiliale - Option in den Konsulaten Frankfurt und Berlin, nicht München)
    • Brief über Sinn des Aufenthaltes und Absicht der Rückkehr
    • Die Bestätigung, dass Du bei der Erstbeantragung die SEVIS-Gebühr bezahlt hast (Für eine Verlängerung braucht die Gebühr NICHT nochmal bezahlt zu werden)
    • Die Formulare DS-156, DS-158 und für Jungs zusätzlich DS-157 wurden durch das DS-160 ersetzt, das nur noch online ausgefüllt werden kann. Startschritt hierfür ist das Hochladen eines elektronischen Passfotos. Erst dann bekommt man eine Bearbeitungsnummer, mit der man einen Termin für das Interview ausmachen kann.

Meist wird nur das DS-2019, online-Empfangsbestätigung des DS-160 mit Barcode, Bescheinigung über die SEVIS-Gebühr, ggf. Papierfoto, der Pass und der Rückumschlag gebraucht. Den Pass mit Visum hat man normalerweise innerhalb weniger Tagen wieder im Briefkasten. Beschleunigen kann man den Versand durch einen Express-Umschlag bzw. Versandaufkleber, den man online bestellen und ausdrucken kann (z.B. von DHL-Express).

J Visum 2-Year Bar[Bearbeiten]

J1 Research Scholars oder Professoren fallen unter den 2-Year bar. Das heißt, nach Beendigung des J1 Aufenthaltes, können sie erst nach 2 Jahren wieder auf einem J1 Visum in die USA einreisen. Die Einreise auf einem anderen Visums Typ ist aber prinzipiell möglich (es sei denn man fällt unter das 2-Year-Home-Residence-Requirement, siehe unten). Die 2-Year Bar ist nicht zu verwechseln mit dem 2-Year Home Residence Requirement.

2-Year Home Residence Requirement (J Visum)[Bearbeiten]

Die meisten J-Visa werden mit einem 2-Year Home Residence Requirement (auch Section 212(e), oder 212(e) rule) versehen, dass den Visumsträger verpflichtet nach Ablauf des Visums für mind. zwei Jahre in Deutschland zu leben, bevor ein Antrag auf ein Visum vom Typ H, K, L oder Green Card gestellt werden kann. Dieses Requirement gilt für Deutsche hauptsächlich dann, wenn man aus Regierungsgeldern bezahlt wird (bzw. wenn vermutet wird, dass das eventuell der Fall ist). Betroffen sind daher leider die meisten Stipendiaten. Es ist dabei völlig egal, was in der DS-2019 oder dem Visum hierzu vermerkt ist (da das nur eine Vermutung des Konsulat Mitarbeiters ist). Ob man "Subject" ist oder nicht, erfährt man meist erst, wenn man einen Antrag auf ein H1B stellt. Um nicht ins Ungewisse zu laufen, empfiehlt es sich daher vorher eine Advisory Opinion zu beantragen, die eine endgültige Auskunft erteilt. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem J Visa Waiver, den man beantragt um die 2-Year Regelung zu umgehen (meist auf der "No Objection" Basis).

ACHTUNG: Sobald man den Waiver beantragt lässt sich das J Visum nicht mehr verlängern! Es ist daher dringend abzuraten, diesen Waiver voreilig zu beantragen.

Detaillierte Infos zum J Visa Waiver und zur Advisory opinion gibt es unter J Visa Waiver.

Siehe auch[Bearbeiten]