Beibehaltungsgenehmigung

Aus DFG-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) ist ein Bescheid in Form einer Urkunde nach §25 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Sie ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes der die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde liegt.

Sie berechtigt dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen, im Bescheid genannten Landes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. "Lässt ein Deut­scher sich in ei­nem an­de­ren Staat ein­bür­gern, ver­liert er sei­ne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Das kön­nen Sie nur ver­hin­dern, wenn Sie vor der Ein­bür­ge­rung ei­ne Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung er­hal­ten ha­ben (d.h. in den Händen halten!!!). Da­her soll­te der Bei­be­hal­tungs­an­trag im­mer zu­erst ge­stellt wer­den, al­so noch vor dem Ein­bür­ge­rungs­an­trag in dem je­wei­li­gen an­de­ren Staat." (Quelle: Bundesverwaltungamt). Seit dem 28. August 2007 ist die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr nötig, wenn die Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind unter anderem, dass

  • der Antragsteller konkrete nachvollziehbare Gründe hat, die die Notwendigkeit des angestrebten Erwerbs der anderen Staatsangehörigkeit in seiner konkreten Situation belegen, und
  • er fortbestehende enge Bindungen an Deutschland hat, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen, und
  • das andere Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

Zuständigkeit[Bearbeiten]

  • Für Deutsche, die im Ausland leben, sind die Botschaft oder das zuständige Konsulat verantwortlich, welche dann den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiterleiten.
  • Für Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die jeweilige Staatsangehörigkeitsbehörde vor Ort zuständig.

Gründe[Bearbeiten]

Für die BBG muss man begründen (i) warum man die fremde Staatsbürgerschaft benötigt, und (ii) warum man weiterhin die deutsche unbedingt beibehalten muss. Wer schon sehr lange im Ausland lebt, hat es einfacher, die starke Bindung an das fremde Land zu begründen und muss hauptsächlich noch Gründe für die Beibehaltung der deutschen SB angeben.

Gründe für die fremde Staatsbürgerschaft[Bearbeiten]

Es müssen hier konkrete und plausible Gründe für den angestrebten Erwerb der US-Staatsbürgerschaft genannt und belegt werden, wie die Vermeidung oder die Beseitigung von erheblichen Nachteilen, insbesondere wirtschaftlicher und vermögensrechtlicher Art. Wahlerlaubnis, vereinfachtes Reisen, Angst vor Donald Trump oder spätere (potentielle oder kleinere) Erbschaften zählen nicht dazu. Gute Gründe könnten sein:

  • Interesse sich auf einen Job zu bewerben, der nur für Staatsbürger möglich ist. Dazu ist es nicht notwending einen ähnlichen Job bereits auszuführen, sondern lediglich dass man sich mit seiner Ausbildung theoretisch darauf bewerben kann.
  • Wer für einen Arbeitgeber in beiden Ländern arbeitet, kann dies, und die vereinfachte hin und her Reiserei, angeben. Evtl. ist dies auch möchlich bei längeren Vorschungszusammenarbeiten, die das häufige Reisen erfordern (muss aber belegt sein).
  • Stipendien oder beratende oder begutachtende Tätigkeiten (z.B. bei als Experten Berater bei klassifizierten Gerichtsverfahren) die nur für Staatsbürger möglich sind.
  • Besonders bei Frauen (aber auch bein Männern) ist die fremde Staabü wichtig, um ggf. bei einer Trennung das Sorgerecht für die Kinder zu behalten (bzw. fair beurteilt zu werden). Sorgerecht wird nämlich meist demjenigen der Eltern zugesprochen der die Stabü hat. Dies ist einer der wenigen Gründe die nicht absolut konkret sein müssen, da es bei einer konkreten Scheidung meist bereits zu spät ist.
  • Ergänzende Gründe für die starke Bindung an das Land können angegeben werden, z.B. Besitz, Kinder, oder ökonomische Gründe (Unternehmen, Vertrauen von Kunden gewinnen etc).
  • Bei vermögensrechtlichen Nachteilen (z.B. Erbaschaft) sind nur objective Nachteile erheblich die deutlich über das normale Maß hinausreichen. In der Regel, wenn sie ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen des Antragstellers übersteigen. Ein Nachteil kann z. B. bei einem erheblichen Nachlass entstehen. Erfahrungsgemäß treten Nachteile im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht erst ab einem Vermögensnachweis von mehr als 1,35 Mio. US $ auf. (Quelle)

Gründe für die Beibehlatung der deutschen Staatsbürgerschaft[Bearbeiten]

  • Grundbesitz, Immobilien, Vermögen, Spaarkonten, Wertpapierdepots, Rentenansprüche, Firmenanteile, ...
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Kirche ...
  • Enger Kontakt zu Angehörigen, Freunden (belegbar über häufige Reisen, Besuche, Telefongespräche, deutsche Handyverträge oder Rufnummern die weitergeleitet werden)
  • Pflegebedürftige Verwandte die ggf. eine temporäre Rückkehr erfoderlich machen
  • Beibehaltung der deutschen Kultur im Ausland (Kinder sprechen Deutsch, deutsches Fernsehen, Nachrichten, Zeitschriftenabo, deutsche Commuity, deutsche Schule, Verein ...)

Es ist sicher hilfreich, wenn der Antrag in gutem Deutsch geschrieben ist, also bitte Korrektur lesen lassen! Es wirkt nicht gut, wenn man die enge Bindung an Deutschland belegen möchten und sich nicht mehr auf deutsch ausdrücken kann. Das geht leider schneller als man denkt.

Gründe gegen eine Doppelte Staatsbürgerschaft[Bearbeiten]

Bevor man voreilig eine zweite Staatsbürgerschaft annimmt, sollte man bedenken ob das wirklich Sinn macht. Wer z.B. vorhat den Rest seines Lebens in den USA zu leben, sollte sich um die doppelte Stabü bemühen. Wer allerdings vorhat, nach D zurück zu gehen und die US Stabü eher als dauerhaftet Visum sieht, sollte ggf. lieber Abstand davon nehmen. Die US Stabü verpflichtet nämlich jedes Jahr weiterhin eine US Steuererklärung abzugeben und das Welteinkommen in den USA zu versteuern. Dank des Doppelbesteuerungsabkommen zahlt man zwar nur einmal Steuern, aber immer die höheren! Das kann bei Immobilien Verkäufen oder Erbschaften schnell teuer werden. Wer irgendwann die US Staatsbürgerschaft lieber wieder abgeben will, wird zur Kasse gebeten: Es gibt eine Expatriation Tax. Da angenommen wird, dass man aus steuerlichen Gründen flieht, wird sämmtliche Gewinne aus Besitz versteuert als würde alles an dem Tag verkauft. Man kann die teils hohen Kosten über Raten abbezahlen.

Aus rein rechtlicher Sicht gibt es bei doppelter Saatsbuergerschaft immer zwei Länder, die einen Anspruch auf die Person gelten machen können und in Problemfällen der Person beispielsweise nicht unbedingt geholfen werden kann, wenn kontroverse Gesetze der beteiligten Länder greifen. Das ist insbesondere im Hinblick auf steuerrechtliche Vorgänge zu beachten. Aber: das Land, in dem die Person lebt (die Definition dafür muss im Einzelfall geprüft werden), hat generell den stärkeren Anspruch auf die Person. Eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft muss sich natuerlich an die Gesetze beider Länder halten.

Weblinks[Bearbeiten]