Green Card

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Man ist "permanent resident" in den USA, wenn man dort eine permanente Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat. Als Nachweis bekommt man eine "permanent resident card" auch "green card" genannt (aus historischen Gruenden, die Karte ist jetzt nicht mehr gruen). Es gibt verschiedene Wege zur Green Card z.B.

  • ueber die Green Card Lotterie (Diversity Visa Lottery Program)
  • gesponsert von Familienmitgliedern (z.B. nach einer Hochzeit mit einem/einer Amerikaner/in),
  • gesponsort vom Arbeitgeber (labor certificate)
  • oder ueber eine dirkete Bewerbung in den Kategorien (meist zusammen mit einem Anwalt):
    • (EB2) National Interests Waiver (NIW) (unabhaengig)
    • (EB1A) Extraordinary Abilities (unabhaengig)
    • (EB1B) Outstanding Researcher/Professor (zusammen mit dem Arbeitgeber)

Informationen gibt es beim USCIS: http://www.uscis.gov/greencard

Der Status einer Bewerbung kann hier https://egov.uscis.gov/cris/Dashboard.do geprueft werden.

Wege zur Geen Card[Bearbeiten]

Es wird haeufig empfohlen mit der Green Card Application zu warten um mehr "Credentials" zu erlangen und damit die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgreichen Antrags zu erhoehen. Als Postdoc sollte man daher noch nicht unbedingt anfangen, da die Stelle zeitlich begrenzt ist und daher sowiso nur der National Interest Waiver in Frage kommt. Falls man selbststaendig einen Antrag stellt (ohne Arbeitgeber) kann man sich entscheiden einen Anwalt zu beauftragen. Die meiste Arbeit hat man dann zwar immernoch selber aber bekommt guten Rat, der allerdings meist mit ca. $5000 berechnet wird.

Green Card Lotterie[Bearbeiten]

Das "Diversity Visa Lottery Program" ist (wenn man gewinnt) meist die einfachste Loesung an eine Green Card zu kommen. Es wird einmal pro Jahr (Oktober) ausgeschrieben. Die Chancen zu gewinnen sind gar nicht so schlecht, wenn man jedes Jahr mitmacht. Die Teilnahme ist sehr einfach: man braucht dazu ein biometrisches Passfoto (elektronisch) und persoenliche Daten. Alle Familienangehoerige koennen unabhaengig voneinander teilnehmen und wenn einer gewinnt bekommen alle die Greencard. Die Ausstellung einer Diversity Green Card ist noch an bestimmte Bedingungen wie stabile Gesundheit, ausreichende finanzielle Mittel oder Sponsor in den USA gebunden. Diese (und weitere Faktoren) werden im zweiten Teil des Prozesses überprüft. Das Label Diversity Green Card führt bei Einreisen häufiger zu einer besonderen Begutachtung/Befragung durch die border patrol. Es ist auch moeglich solch eine Green Card von innerhalb der USA zu bekommen (adjustment of status). Mehr Infos gibts hier: http://travel.state.gov/visa/immigrants/types/types_1322.html und hier http://www.dvlottery.state.gov/ (Entry check).

Labor Certificate[Bearbeiten]

In dieser Kategorie wird der Bewerber vom Arbeitgeber gesponsort. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er zur Zeit keinen vergleichbaren Arbeitnehmer finden kann und daher den Auslaender einstellen muss. Dieser Weg wird zwar meist fuer normale Arbeitnehmer (z.B. Fachkraft, Programmierer, etc.) gewaehlt, kann aber auch auf Universiaets Proffessoren zutreffen, da der Arbeitsaufwand hier beim Arbeitgeber liegt und der Prof. so entlasted wird.

EB-2 National Interest Waiver[Bearbeiten]

Ein Antrag auf NIW kann selbststaendig gestellt werden. Man muss nachweisen, dass man eine Arbeit verrichtet, die von nationalem Interesse ist. Dies trifft auf manche Postdocs zu. Postdocs koennen meist nicht in den hoeheren Kategoriene (EB-1) "filen" da ihnen die noetigen "Credentials" fehlen. Aufgrund des National Interest Waivers ist das uebliche Labor Certificate nicht notwendig. Evtl. ist es hilfreich Referenz Briefe aus der Industrie mit beizulegen.

EB-1A Extraordinary Abilities[Bearbeiten]

"Extraordinary Abilities" muessen belegt werden, daher ist solch ein Antrag sehr umfangreich, falls man nicht gerade den Nobel Preis gewonnen hat (z.B. Belege ueber saemmtliche Veroeffentlichungen, Zitate, Arbeit als Reviewer, Betreuung von Doktoranten, Einladungen zu Vortaegen, Internationale Bekanntheit, Awards, Medienberichte, Praesentationen auf Konferenzen, 8-10 Referenzschreiben von denen mehr als 50% von Personen stammen muessen, mit denen man nicht zusammengearbeitet hat etc.). Fuer EB-1 sollte man international bekannt sein und muss dies nachweisen. Es reicht nicht, dass man ein rising star ist, oder young scientist with great promise. Solche Formulierungen muessen unbeding (auch in den Referenzschreiben) vermieden werden. Man muss bereits outstanding sein und sollte Einladungen zu internationalen Events, sowie Referenz Briefe von internationalen Persoenlichkeiten vorweisen. Meist ist es notwendig, dass man eine Faculty Position innehat. EB-1A Antraege koennen ohne Arbeitgeber gestellt werden, es wird trotzdem empfohlen einen Anwalt zu nehmen.

EB-1B Outstanding Researcher[Bearbeiten]

In dieser Kategorie benoetigt man einen Arbeitgeber als Sponsor und eine feste Anstellung (z.B. Tenure Track oder unbefristete Stelle). Allerdings sind die Bedingungen etwas einfacher zu erfuellen als in der Extraordinary Abilities Kategorie. Ansonsten ist der Antrag sehr aehnlich und muss meist (vom Arbeitgeber gefordert aber nicht unbedingt gezahlt) zusammen mit einem Anwalt durchgefuehrt werden. Falls der Arbeitgeber keine Forschungsinstitution ist, sondern eine Firma muss er nachweisen, dass mindestens 3 Angestellte vollzeitlich forschen! EB-1B hat durch die Arbeitgeberunterstuetzung (Support Letter) und erleichterten Bedingungen groessere Canchen erfolgreich zu sein (im Vergleich zu EB-1A).

Greencard Antrag mit J-Visum[Bearbeiten]

Es ist moeglich direkt von einem J1 Visum eine Green Card zu beantragen, wenn man für ein paar Monate nicht reist. Meist sollte man 1-3 Monate vor dem Antrag nicht eingereist sein (da man bei der Einreise auf J verspricht nicht einwandern zu wollen). Sobald man den GC Antrag einreicht kann man mit dem J1 nicht mehr einreisen bis man die Advance Parole bekommt (man kann die, zusammen mit der temporaeren Arbeitserlaubnis gleichzeitig mit der GC beantragen, dauert ca 3 - 6 Monate). Sobald man mit Advanced Parol reist, muss man auch beim Arbeitgeber auf die Temporary Work Permission wechseln. Wer nicht reist, kann auf dem DS2019 weiterarbeiten bis es ausläuft oder er die GC kommt.

Wer die Advance Parole und/oder Temporary Work Permission nutzt, läuft Gefahr bei denial der Greencard sofort ausreisen zu muessen (da das J visum und DS 2019 ja ungueltig ist). Allerdings sollte man vorher die “Intention to Deny“ bekommen und hat ein wenig Zeit (ob es genug ist noch schnell auf ein H1B zu wechseln ist fraglich). Normalerweise werden die Green Card Antraege eigentlich nicht abgelehnt, wenn man in der richtigen Kategorie mit genuegend Belegen einreicht. Ein "Request for Evidence" ist da wahrscheinlicher und kann den Antrag verzoegern.

Staatsbürgerschaft / Naturalization[Bearbeiten]

Nach 5 Jahren als "Permanent Resident" kann man die US Staatsbürgerschaft beantragen (das geht meist reibungslos). Wenn der Ehepartner Amerikaner ist, geht es auch schon früher. Das US Recht fordert von einer Person nicht, dass sie sich für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden muss - es dürfen doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaften existieren. In Deutschland ist das anders! Daher muss man vorher in Deutschland eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, da man sonst die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert! Die Entscheidung über den Antrag ist weiterhin eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes. Ihr liegt jedoch unter der neuen Regelung vom 1.1.2000 die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde.