J Visa Waiver

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Der J Visa Waiver dient dazu, das 2-Year Home Residence Requirement aufzuheben, um nach dem J Visum auf ein anderes Visum wechseln zu können. Es dient nicht nicht dazu, die 2-Year-Bar aufzuheben, die fuer alle J1 Visums Traeger gilt und verpflichtet nach einem J1 Visum 2 Jahre zu warten, bis man erneut ein J Visum beantragen kann.

Die meisten J-Visa werden mit einem 2-Year Home Residence Requirement (auch Section 212(e), oder 212(e) rule) versehen, dass den Visumsträger verpflichtet nach Ablauf des Visums für mind. zwei Jahre in Deutschland zu leben, bevor ein Antrag auf ein Visum vom Typ H, K, L oder GreenCard gestellt werden kann. Dieses Requirement gilt für Deutsche hauptsächlich dann, wenn man aus Regierungsgeldern bezahlt wird (bzw. wenn vermutet wird, dass das eventuell der Fall ist). Betroffen sind daher leider die meisten Stipendiaten. Es ist dabei völlig egal, was in der DS-2019 oder dem Visum hierzu vermerkt ist (da das nur eine Vermutung des Konsulat Mitarbeiters ist). Ob man "Subject" ist oder nicht, erfährt man meist erst, wenn man einen Antrag auf ein H1B stellt. Um nicht ins Ungewisse zu laufen, empfiehlt es sich daher vorher eine Advisory Opinion zu beantragen, die eine endgültige Auskunft erteilt.

Sollte man unter das 2-Year Home Residence Requirement fallen (subject to 212(e) rule) dann kann man den J Visa Waiver beantragen (meist auf der "No Objection" Basis).

ACHTUNG: Sobald man den Waiver beantragt lässt sich das J Visum nicht mehr verlängern oder ändern (z.B. beim Wechsel des Arbeitgebers)! Es ist daher dringend abzuraten, diesen Waiver voreilig zu beantragen. Häufig macht es Sinn, das J Visum voll auszuschöpfen, da der Ehepartner auf dem J2 prinzipiell eine Arbeitserlaubnis bekommen kann, nicht aber z.B. auf dem H1B.

Advisory Opinion[Bearbeiten]

Wer von einem deutschen Stipendium bezahlt wird kann eine Auskunft beantragen (Advisory Opinion), ob er unter das 2-Year Home Residence Requirement fällt. Dies geht über die Webseite des Department of State (DOS): http://travel.state.gov/visa/temp/info/info_1296.html ("Complete Online DS-3035 Application" klicken, Survey machen, dann geht es weiter zum Advisory Opinion Antrag). Die Advisory Opinion ist nicht zu verwechseln mit dem J-Visa Waiver Antrag! Man bekommt eine Case File Nummer zugeteilt und nach einigen Wochen das Ergebnis (welches endgültig und völlig unabhängig ist von dem was im Pass steht oder im DS-2019). Sollte sich etwas am Visa Status ändern (z.B. Verlängerung, wird die Advisory Opinion ungültig). Bisher gilt für alle DFG, DAAD und Humboldt Stipendiaten mit J visum das 2-Year Home Residence Requirement (keine Ausnahmen sind bekannt), daher ist eine Advisory Opinion in diesen Fällen reine Zeitverschwendung. Eine vorher erteilte Advisory Opinion führt nicht zur Beschleunigung des "No Objection" Antrags. Die 2-Year Home Residence Requirement trifft normalerweise nicht zu, wenn eine private Stiftung das Stipendium finanziert, um sicher zu gehen, kann in solchen Fällen eine Advisory Opinion Sinn machen.

Antrag des "No Objection" J Visa Waivers[Bearbeiten]

Wenn man sich sicher ist, dass man das J Visum nicht verlängern möchte, oder den Arbeitgeber wechseln, kann man:

  1. No Objection Letter bei DAAD/DFG/Humboldt beantragen. Das Original wird benötigt. Ein Scan reicht nicht. (ca. 1-3 Wochen plus Zeit für Standard-Postversand; Expressversand ist beim DFG nicht möglich)
  2. Waiver Online beantragen beim Department of State und Formulare ausdrucken (ca 10 min) https://j1visawaiverrecommendation.state.gov/
  3. Formulare an das Department of State schicken (und Case Number erhalten).
  4. Ausgedruckte Antragsformulare (Kopie), Bescheid mit Case File Nummer (Kopie), Kopien aller DS-2019 Forms und No Objection Letter an die deutsche Botschaft Washington schicken (ca. wenige Tage) https://www.germany.info/us-de/service/beurkundungen/j1-visa-waiver/1217160
  • Die Botschaft schickt dann ein Schreiben an das Department of State (man bekommt Kopie per EMail)
  • Danach sendet das Department of State eine Empfehlung an USCIS, J1 Inhaber bekommt eine Kopie (ca 3-7 Monate).
  • Bei positiv: USCIS schickt ein Schreiben an J1 Inhaber (notification of acceptance) (ca. 1-6 Wochen; man bekommt vorher vom USCIS ein Schreiben, dass sie die Empfehlung vom DOS erhalten haben)

Wichtig, zu beachten ist hier: Wenn das Department of State nicht alle Unterlagen hat oder diese nicht so sind, wie sie sie haben wollen, passiert genau nichts. Man bekommt kein Feedback und auf Emails wird selten reagiert. Es ist also leider sehr wichtig, den ganzen Prozess penibel richtig zu machen und online zu verfolgen, was der aktuelle Status ist.

Während der Waiverantrag Pending ist, darf man seinen J1-Status noch verlängern, bekommt aber evtl. keinen VISA Stempel mehr in der Botschaft (verschiedene Aussagen). Wenn der Waiverantrag durch ist, bekommt man ohne längeren Aufenthalt zu Hause weder ein neues F oder J, noch eine Verlängerung. Danach MUSS man auf ein Visum wechseln, das grundsätzlich erlaubt, länger in den USA zu bleiben (eigentlich alle ausser F, J und B).

Wenn ein Waiver nicht in Frage kommt, kann man versuchen ueber einen Anwalt/Arbeitgeber ein O-Visum zu beantragen. Für dieses wird kein Waiver benötigt.

Einige Hinweise[Bearbeiten]

  • Sollte man für das Ausfüllen des Antrags den Text vorschreiben, sollte man den Text nicht in die Felder kopieren sondern abtippen. Copy&paste führt zu folgender Fehlermeldung: "The requested URL was rejected. Please consult with your administrator."
  • Um etwas Zeit zu sparen kann DFG et al. das Schreiben auch direkt an die Botschaft schicken. Dies muss im Antrag entsprechend vermerkt werden. (Quelle: Email-Kontakt mit dt. Botschaft, 2021)
  • Das Statement of Reason scheint eine Formalie zu sein. Man sollte ehrlich schreiben, warum man den Waiver beantragt. In einigen Foren wird empfiehlt, zu schreiben welchen Nutzen der Waiver für sein Heimatland (nicht die USA) hat. Siehe auch https://www.nolo.com/legal-encyclopedia/what-i-need-say-statement-reasons-requesting-j-1-objection-waiver.html
  • Es empfiehlt sich, die Gebühren für den Antrag und für die Botschaft per Money Order (besserer Check; gibt es beim USPS) zu bezahlen. Damit kann überprüft werden, wann das Geld eingelöst wurde
  • Aktuelle Wartezeiten gibt es bei https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/study/exchange/waiver-of-the-exchange-visitor/how-to-apply-waiver.html und https://egov.uscis.gov/processing-times/ (form I-797C). Die DOS Wartezeiten sind nur grobe Anhaltspunkte und sie gelten erst, wenn der Antrag im Onlinesystem eingetragen ist und vollständig ist! Dies kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Es kann daher sehr viel länger dauern. Man kann eine Beschleunigung beantragen ("Expedited processing"). Diese wird aber nur in wirklich dringenden Fällen genehmigt (siehe Seite vom DOS).
  • Anfragen an 212ewaiver@state.gov werden meistens nicht beantwortet. In jedem Fall müssen sie folgendes beinhalten:
• Case number
• Last name
• First name
• Date of birth
• Basis under which you are applying for a waiver
• A brief explanation of your inquiry

Während normale Anfragen gar nicht/sehr verzögert beantwortet werden, werden dahingegen Anträge auf Expedited processing innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Minuten beantwortet. Für dringende Anfragen kann es daher funktionieren, expedited processing zu beantragen und im Antrag die benötigten Details zu erfragen.

  • Offiziell benötigt man für den Antrag des H1b-Visums die Bescheinigung vom USCIS. Es ist allerdings möglich, nicht abzuwarten und anstelle dessen das Schreiben vom DOS an das USCIS mit der "Favorable Recommendation" für den Visumsantrag zu verwenden. (Stand 2022)
  • Das H1b-Visum kann man über einen "change of status" aktivieren, sodass man nicht nach Deutschland für einen neuen Visaantrag reisen muss, sondern nach erfolgreicher H1b-Bewerbung in den USA bleiben kann. Beim O1-Visum gibt es diesen "change of status" nicht, solange die 2-Jahresregel aktiv ist.
  • Es empfiehlt sich gegebenenfalls, sich für Informed Delivery anzumelden ( https://informeddelivery.usps.com ). Damit erhält man täglich Emails vom USPS mit Scans der einkommenden Post.
  • Nach meiner Erfahrung (2023, DFG Walter Benjamin Fellowship für USA), benötigt die deutsche Botschaft kein no objection statement der DFG mehr. Ich hatte das no objection statement bei der DFG beantragt, welche es zur deutschen Botschaft nach Washington gesendet hat. In einem Telefonat mit der deutschen Botschaft hat die Mitarbeiterin mir mitgeteilt, dass die Botschaft das Dokument der DFG nicht benötigt und selbst das no objection statement erstellt. Ich habe leider nur meine persönliche Erfahrung und keine belastbare Referenz, also besser nochmal nachfragen!
  • Spezialfall: Ich habe meinen PhD in Österreich abgeschlossen, bin von Österreich in die USA und habe dort ein DFG Walter Benjamin Fellowship erhalten. Um die Zwei-Jahres-Regelung zu annullieren, benötigte ich ein no-objection statement von Österreich, nicht von Deutschland. Das DOS erklärte, dass das no-objection statement von dem Land ausgestellt werden muss, dass einem das J-Visum ausgestellt hat. Diese Situation ist schlecht (oder gar nicht) dokumentiert und hat mir viel Zeit gekostet. Mein no-objection statement von Deutschland wurde vom DOS im Oktober 2022 abgelehnt, aber das Online-Portal wurde erst im Februar 2023 aktualisiert (nach mehreren vorhergehenden E-Mails). Ich empfehle zeitnahe mit dem DOS per E-Mail in Kontakt zu treten, wenn das Online-Portal nicht den Empfang von allen Dokumenten bestätigt.

Konkreter Ablauf 2021/2022[Bearbeiten]

2021/2022 scheint das DOS komplett überlastet zu sein. Die Anträge erscheinen erst Wochen/Monate später im Onlinesystem und sind dann oft unvollständig. Briefe vom DOS kamen nie an und der Antrag des Verfassers wurde mit einem anderen Antrag von jemanden mit selben Nachnamen verwechselt. Man sollte viel Geduld und Frustrationstoleranz mitbringen. Hier ein konkreter Ablauf:

  • 23.08.2021: Antrag kommt beim DOS in St. Louis an.
  • 23.08.2021: Antrag kommt bei der Deutschen Botschaft an.
  • 13.09.2021: Email von der Botschaft. Eingang der Verbalnote von der Botschaft ans DOS am 31.08.2021
  • 26.10.2021: Eintrag der Beantragung im Onlinesystem, allerdings ohne "No Objection Statement" der Botschaft) (https://j1visawaiverstatus.state.gov/EV_Results.aspx)
  • 13.12.2021: Antrag auf expedited processing (email an 212ewaiver@state.gov)
  • 14.12.2021: Antrag wird abgelehnt. Der Onlineeintrag wird allerdings aktualisiert und das Schreiben der Botschaft ist nun mit Datum 26.10.2021 eingetragen.
  • 16.02.2022: Eintragung "Favorable Recommendation" im Onlinesystem
  • 07.03.2022: Post vom USCIS mit Bestätigung des Erhalts der Recommendation vom DOS.
  • 07.03.2022: "Courtesy copy" der "Favorable Recommendation" vom DOS ist weiterhin nicht per Post angekommen. Scheinantrag auf "Expedited Processing" um Antwort vom DOS zu erreichen.
  • 08.03.2022: Mehrmaliger Emailaustausch mit dem DOS führt zum Versand der "courtesy copy" per Email.
  • 15.03.2022: H1b-Beantragung per Premium Processing mit "courtesy copy" vom DOS.
  • 21.03.2022: Genehmigung des Waivers, laut onlinesystem
  • 22.03.2022: Genehmigung des H1b-Visas vom USCIS, laut onlinesystem
  • 25.03.2022: Erhalt des Waivers vom USCIS per Post.

Siehe auch[Bearbeiten]